Tantiemenfreie Musik für div. Verwendung
Pausen-, Warteschleifen-, Film- u. Videomusik
Beim Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern gibt es zahlreiche Tonaufnahmen mit alter und neuer Volksmusik, die auf Anfrage z.B. für Pausenmusik bei Theaterveranstaltungen, für Vertonungen von Filmen oder Videos oder auch für Warteschleifen-Musik bei Telefonanlagen und Anrufbeantworter zur Verfügung gestellt werden kann. ...
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§13b des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (Pflichten des Veranstalters)
Auszug aus Volksmusik in Bayern1, 15. Jhg., Heft 1:
VolXmusikanten, die in Wirtshäusern öffentlich aufspielen, können die Wirtsleute vor Forderungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ...) bewahren, indem sie nur überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik singen und spielen.
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Neue GEMA-Tarife ab 2010
Ab dem 01.01.2010 gelten für für die gastgewerblichen Musiknutzer neue GEMA-Tarife. ...
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§3 UrhG – Bedenkliche Praxis der GEMA
Bei Rechnungsstellung zu Veranstaltungen oder Repertoire-Auskünften im Bereich Volksmusik zeigt die GEMA regelmäßig folgendes Geschäftsgebahren: Meldet ein GEMA-Mitglied einzelne Werke/Bearbeitungen nicht bei der GEMA an, so betrachtet die GEMA diese Werke/Bearbeitungen dennoch als GEMA-vertreten und damit lizenzpflichtig.
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