Letzte Meldungen

Besucherstatistik

Besucher
seit 01.06.2002
421.027
ø pro Tag
190
gestern
182
heute
152
im Moment online
3
Seitenaufrufe
ø pro Tag
910
gestern
722
heute
668
ø pro Besucher
5

Informationen zum Urheberrecht für Veranstalter in Deutschland

Tantiemenfreie Musik für div. Verwendung

Pausen-, Warteschleifen-, Film- u. Videomusik

Beim Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern gibt es zahlreiche Tonaufnahmen mit alter und neuer Volksmusik, die auf Anfrage z.B. für Pausenmusik bei Theaterveranstaltungen, für Vertonungen von Filmen oder Videos oder auch für Warteschleifen-Musik bei Telefonanlagen und Anrufbeantworter zur Verfügung gestellt werden kann. ...

Weiterlesen …

§13b des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (Pflichten des Veranstalters)

Auszug aus Volksmusik in Bayern1, 15. Jhg., Heft 1:

VolXmusikanten, die in Wirtshäusern öffentlich aufspielen, können die Wirtsleute vor Forderungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ...) bewahren, indem sie nur überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik singen und spielen.

Weiterlesen …

Härtefall-Nachlassregelung (sog. "Missverhältnisklausel")

Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme ... aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze ...

Weiterlesen …

Einschlägige Gerichtsurteile

Amtsgericht Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung ...

Ein hochinteressanter Bericht von heise online ...

Weiterlesen …

Neue GEMA-Tarife ab 2010

Ab dem 01.01.2010 gelten für für die gastgewerblichen Musiknutzer neue GEMA-Tarife. ...

Weiterlesen …

§3 UrhG – Bedenkliche Praxis der GEMA

Bei Rechnungsstellung zu Veranstaltungen oder Repertoire-Auskünften im Bereich Volksmusik zeigt die GEMA regelmäßig folgendes Geschäftsgebahren: Meldet ein GEMA-Mitglied einzelne Werke/Bearbeitungen nicht bei der GEMA an, so betrachtet die GEMA diese Werke/Bearbeitungen dennoch als GEMA-vertreten und damit lizenzpflichtig.

Weiterlesen …