Tantiemenfreie Musik für div. Verwendung

Pausen-, Warte­schleifen-, Film- u. Video­musik

Beim Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern gibt es zahlreiche Tonaufnahmen mit alter und neuer Volksmusik, die auf Anfrage z.B. für Pausenmusik bei Theaterveranstaltungen, für Vertonungen von Filmen oder Videos oder auch für Warteschleifen-Musik bei Telefonanlagen und Anrufbeantworter zur Verfügung gestellt werden kann. ...

§42 des VGG (Meldepflicht der Nutzer)

Keine GEMA-Gebühren für über­lieferte, urheber­rechts­freie Volksmusik

Auszug aus Volksmusik in Bayern: »Volksmusikanten, die in Wirtshäusern öffentlich aufspielen, können die Wirtsleute vor Forderungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ...) bewahren, indem sie nur überlieferte, urheberrechtsfreie Volksmusik singen und spielen.«

Angemessenheitsregelung

Veranstalter können auf Antrag GEMA-Gebühren sparen …

… wenn zwischen den tatsächlichen Einnahmen und der GEMA-Forderung ein deutliches Missverhältnis besteht.

Einschlägige Gerichtsurteile

Amtsgericht Köln: Öffentliches Sin­gen ist keine Ur­he­ber­rechts­ver­let­zung

Ein hochinteressanter Bericht von heise online ...

GEMA-Vergütung für Straßenfeste

„Gefährliches” Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) in Karls­ruhe vom 27.10.2011

Verwertungs­gesellschaft GEMA darf die von ihr verlangten Lizenz­gebühren für Musik­auf­führungen bei Straßen­festen oder Weihnachts­märkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungs­fläche berechnen.

§3 UrhG – Bedenkliche Praxis der GEMA

GEMA zeigt bei Rech­nungs­stel­lung be­denk­li­ches Ge­schäfts­ge­bah­ren

Meldet ein GEMA-Mitglied einzelne Werke/Bearbeitungen nicht bei der GEMA an, so betrachtet die GEMA diese Werke/Bearbeitungen dennoch als GEMA-vertreten und damit lizenzpflichtig.