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Volksmusik und Urheberrecht

Sowohl Volksmusikanten als auch Veranstalter1 werden in zunehmendem Maße mit Fragen zum Bereich Volksmusik – Urheberrecht – GEMA2 konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, dass die Sänger, Musikanten und Veranstalter mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik (GEMA-Bürokratie) nicht zurechtkommen und weitreichende Informationen sowie Hilfestellung benötigen. volXmusik.de stellt hierfür umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung und/oder verweist auf solches, sofern es im WWW bereits anderweitig zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere findest du hier

  • Informationen rund um den §13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG); ein Paragraph, mit dem sich jeder Veranstalter in Deutschland einmal auseinandergesetzt haben sollte.
  • Informationen für Veranstalter, die helfen sollen, unnötigen Ärger mit den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden sowie Kosten zu sparen, indem gezeigt wird, was die Verwertungsgesellschaften in Rechnung stellen dürfen und was nicht.
  • Quellen urheberrechtsfreier Musik
  • entsprechende Informationen für Musikanten
  • Informationen über öffentlichkeitswirksame Aktionen rund um das Themengebiet

1 Mit Veranstalter sind hier ausschließlich Initiatoren und Organisatoren von Volksmusik-Veranstaltungen gemeint.

2 GEMA steht hier stellvertretend für AKM, GEMA, SIAE, SUISA u. a.